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Tickets

Hundemitnahme

Hunde und andere Haustiere mitnehmen

Hund von Raoul
Für Hunde, die nicht in einem Transportbehälter reisen, besteht im Zug Leinen- und Maulkorbpflicht (Foto: Raoul Beck).

Für kleine Hunde und andere kleine Haustiere (bis zur Größe einer Hauskatze) brauchen Sie keinen Fahrschein, solange Sie diese in einer geeigneten Transportbox mitnehmen.

Für jeden entgeltpflichtigen Hund bzw. Haustier, dass größer als eine Hauskatze ist oder nicht in einer entsprechenden Box transportiert wird, ist grundsätzlich eine Fahrkarte zum Kindertarif erforderlich. Im MVV- sowie im AVV-Tarifgebiet ist ein kostenpflichtiger Hund gratis, wenn Sie eine jeweils gültige MVV- oder AVV-Fahrkarte oder ein Deutschland-Ticket haben (außerhalb des MVV- oder AVV Tarifgebietes benötigt Ihr Hund trotz D-Ticket weiterhin einen Fahrschein zum Kindertarif).

Ein Hund ist dann kostenpflichtig, wenn er größer als eine Hauskatze ist und nicht in einer Transportbox untergebracht ist. Weitere kostenpflichtige Hunde benötigen eine Kinderfahrkarte. Für Hunde, die nicht in einem Transportbehälter reisen, besteht im Zug Leinen- und Maulkorbpflicht. Kampfhunde dürfen nicht mitgenommen werden.

Bei Pauschalpreistickets und Ländertickets (z.B. Guten Tag Ticket und Bayern-Ticket) wir ein großer Hund als Erwachsener gezählt und ist bei der Bestimmung der Personenanzahl für den Kauf des Tickets zu berücksichtigen (z.B. Zwei Erwachsene und ein entgeltpflichtiger Hund = Guten Tag Ticket für drei Personen).

Assistenzhunde mit Kennzeichnung (z.B. Kenndecke, Hundegeschirr, Halsband) oder Blindenführhunde können kostenfrei mitgenommen werden von:

  • Reisenden mit Schwerbehindertenausweis mit und ohne Merkzeichen “B” oder
  • Feststellungsbescheid oder
  • Ausweis mit der Bezeichnung “Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft”

Hunde ohne Kennzeichnung („x-beliebige Hunde“) können von Reisenden mit Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B kostenfrei mitgenommen werden.

Blindenführhunde und gekennzeichnete Assistenzhunde müssen im Zug keinen Maulkorb tragen. Dies gilt auch für Hunde, wenn ein Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „B“ vorliegt.