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Service

Informationen zum Erhöhten Beförderungsentgelt (EBE)

Sie konnten bei einer Fahrausweiskontrolle unserem Zugpersonal keinen gültigen Fahrausweis vorzeigen? Gemäß §6 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO) in Verbindung mit den jeweils gültigen Beförderungs- und Tarifbestimmungen sind Sie zur Zahlung des Erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60,00 € verpflichtet.

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