§ 1 Allgemeines
(1) Die Bayerische Oberlandbahn GmbH betreibt eine mobile Applikation (App), die in den App Stores „App Store“ (iOS) und „Google Play Store“ kostenlos auf ein iOS- oder Android-basiertes Endgerät heruntergeladen werden können.
(2) Über die App können Fahrkarten nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen erworben werden („Onlinebestellung“ oder „Handy-Ticket“). Die Bayerische Oberlandbahn GmbH selbst vermittelt über die App nur den Erwerb für einzelne Tickets und die Beförderungsleistungen der jeweiligen verkehrsführenden Unternehmen („Anbieter“) und nimmt die Abwicklung der Onlinebestellung vor.
Darüber hinaus sind über die App der Bayerischen Oberlandbahn GmbH Informationen zu Strecken, Verkehrsbereichen und Tarifen sowie Informationsangebote erhältlich („Fahrplanauskunft“). Änderungen der veröffentlichten Fahrzeiten, Termine, Fahrstrecken und Fahrpreise, insbesondere zur Umsetzung von Entscheidungen der Genehmigungsbehörden, bleiben vorbehalten.
(3) Erwirbt der Kunde über die App eine Fahrkarte, wird diese in der App automatisch hinterlegt bzw. gespeichert. Eine weitere, durch den Kunden oder einen Dritten veranlasste Speicherung von Fahrkarten auf Endgeräten (wie PCs, Handy, etc.) ist nicht zulässig.
(4) Die App der Bayerischen Oberlandbahn GmbH wird dem Kunden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Kosten können dem Kunden jedoch durch das erforderliche Herunterladen der App bzw. der Fahrkarte bzw. durch die Nutzung von Diensten wie Push-Nachrichten entstehen. Die Kosten können abhängig vom Mobilfunkanbieter variieren. Die Höhe der Verbindungsentgelte ergibt sich aus dem Vertrag des Kunden mit dem jeweiligen Mobilfunkanbieter.
Für die Nutzung der App, insbesondere für die Bereitstellung des Angebots und die Vermittlung von Handy-Tickets sowie die Bereitstellung von Fahrinformationen gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bayerischen Oberlandbahn GmbH (AGB). Für die Erbringung der Beförderungsleistungen gelten die jeweiligen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen der jeweiligen Verkehrsverbünde bzw. Anbieter von Verkehrsleistungen.
§ 2 Nutzung der App der Bayerischen Oberlandbahn GmbH
(1) Die App der Bayerischen Oberlandbahn GmbH kann über die in § 1 bezeichneten Download-Plattformen heruntergeladen werden. Mit der Bestätigung zum Download der App schließt der Kunde einen Nutzungsvertrag über die Nutzung der App der Bayerischen Oberlandbahn GmbH, insbesondere in Bezug auf Fahrplanauskünfte gemäß § 1, ab. Grundsätzlich ist jede natürliche Person zum Vertragsabschluss berechtigt. Personen unter 18 Jahren sind nicht zum Vertragsabschluss berechtigt. Mit der Akzeptanz der AGB gewährt die Bayerische Oberlandbahn GmbH dem Kunden die einfache Lizenz zur Verwendung der Software zur zweckgebundenen Nutzung der darin enthaltenen Funktionen. Jede sachfremde Nutzung, Änderung und/oder Modifizierung der App der Bayerischen Oberlandbahn GmbH ist nicht gestattet. Insoweit ist der Kunde auch nicht berechtigt, das ihm an dem Softwareprogramm eingeräumte Recht zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen, zu lizenzieren, abzutreten oder anderweitig zu übertragen. Darüber hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, die Inhalte dieses Softwareprogramms zu gewerblichen Zwecken zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu verbreiten, öffentlich wiederzugeben oder anderweitig zu nutzen. Auch die Verwendung automatisierter Systeme oder automatisierter Software zur Extraktion von Inhalten dieses Softwareprogramms ist untersagt. Die Ermittlung und Offenlegung des Quellcodes des Softwareprogramms ist untersagt. Der Kunde ist nicht berechtigt, Maßnahmen zu ergreifen, die sich störend auf die Funktionen des Softwareprogramms auswirken können. Im Falle eines Verstoßes gegen den vereinbarten Nutzungsumfang steht der Kunde für den daraus resultierenden Schaden ein. Erfasst von diesem Anspruch wird auch ein möglicher Folgeschaden bei Dritten. Die Bayerische Oberlandbahn GmbH behält sich zudem vor, dem Kunden im Falle eines Verstoßes gegen den vereinbarten Nutzungsumfang den Zugang zu ihrer Nutzung jederzeit zu sperren, den Zugang des Kunden zu löschen und ihn von der weiteren Nutzung auszuschließen.
(2) Durch die Bayerische Oberlandbahn GmbH wird keinerlei Gewährleistung bezüglich der Verfügbarkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit des Services der App, insbesondere für Informationsangebote wie Fahrplanauskünfte oder den Kauf von Online-Produkten, übernommen.
§ 3 Registrierung
(1) Um Zugang zum Angebot „Handy-Tickets“ zu erhalten und diese erwerben zu können, muss sich der Nutzer unter wahrheitsgemäßer Angabe nachfolgender Punkte registrieren:
(2) Der Vertragsabschluss und die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache.
(3) Die Registrierung und Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzvereinbarung der Bayerischen Oberlandbahn GmbH stellt das Angebot des Nutzers zum Abschluss des Vertrages über die Nutzung von Online-Produkten (im folgenden Nutzungsvertrag) dar. Mit der Bestätigung der Registrierung kommt zwischen der Bayerischen Oberlandbahn GmbH und dem Nutzer der Nutzungsvertrag über die Nutzung des Angebots über Handy-Tickets sowie zum Erwerb von Handy-Tickets nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Datenschutzvereinbarung der Bayerischen Oberlandbahn GmbH sowie der Beförderungsbedingungen und der Tarifbestimmungen der Anbieter gemäß § 1 in der jeweils gültigen Fassung zustande. Ein Anspruch des Kunden auf Registrierung für die Nutzung des Angebots besteht nicht.
§ 4 Ticket-Angebot
Handy-Tickets können aus dem verfügbaren Ticket-Angebot erworben werden. Das Ticketangebot kann jederzeit ohne Vorankündigung angepasst werden. Ein Anspruch zur Ausgabe von Fahrkarten als Handy-Ticket besteht nicht. Die Bayerische Oberlandbahn GmbH kann nicht garantieren, dass die internetbasierten Verkaufsdienste über die App ununterbrochen zur Verfügung stehen.
Der Kauf von Tickets für ein späteres Gültigkeitsdatum als das Kaufdatum (Vorverkauf) ist nicht möglich. Das Ticket gilt für den jeweils sofortigen Fahrtantritt. Die App ermöglicht es dem Kunden, nach erfolgtem Herunterladen und Installieren bargeldlos elektronische Handy-Tickets zu erwerben. Das bestellte Handy-Ticket wird unverzüglich auf das Endgerät des Kunden gesandt. Zusätzlich wird das Ticket als PDF-Datei an die bei der Registrierung hinterlegte E-Mailadresse verschickt. Ausnahmen sind MVV-Einzelfahrkarten und -Streifenkarten, hier erhalten Kunden eine Bestätigungsmail.
§ 5 Ausgabe von Fahrkarten / Fahrtberechtigung
(1) Mit Absenden einer Bestellung des gewünschten Handy-Tickets über die App der Bayerischen Oberlandbahn GmbH gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages mit der Bayerischen Oberlandbahn GmbH über eine Fahrkarte ab. Die Annahme des Kaufvertrages erfolgt beim Handy-Ticket durch Übermittlung der elektronischen Fahrtberechtigung auf das Endgerät des Kunden. Im Falle der Zahlung mittels eines Postpaid-Verfahrens (z.B. Kreditkartenverfahren) erfolgt der Vertragsabschluss vorbehaltlich einer Bonitäts- und Datenprüfung. Die Kaufbestätigung durch die Bayerische Oberlandbahn GmbH berechtigt den Kunden zu einer Fahrt zwischen dem auf dem Ticket angegebenen Start- und Zielort.
(2) Der Vertragsabschluss über die Beförderungsleistung kommt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter zustande. Anbieter für den jeweiligen Beförderungsprozess ist, je nach Angabe im Buchungsprozess, der dort benannte Anbieter. Anbieter sind die Inhaber der jeweiligen Linien-Konzessionen.
(3) Die Bayerische Oberlandbahn GmbH weist darauf hin, dass die Übertragung der Fahrkarte durch den Mobilfunkanbieter des Kunden erfolgt und dieser maßgeblich für eine ordnungsgemäße, störungsfreie und zeitnahe Übertragung verantwortlich ist. Verzögerungen bei der Übertragung können deshalb insbesondere bei Störungen oder Nichtverfügbarkeit des Mobilfunknetzes oder der Internetverbindung auftreten. Darüber hinaus werden Transaktionen, die durch falsch installierte Soft- oder Hardware des Kunden scheitern, voll berechnet, wenn der Datentransfer auf der Serverseite vollständig und erfolgreich abgelaufen ist. Der Kunde muss die Fahrkarte vor Fahrtantritt erwerben und sich aus vorgenannten Gründen vom Erhalt der gültigen Fahrkarte überzeugen. Nach Fahrtantritt über das Endgerät erworbene Handy-Tickets werden nicht anerkannt. Gemäß den jeweils geltenden Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des Anbieters wird in diesen Fällen vom Nutzer ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben.
(4) Die verschiedenen Buchungsdaten sind in einem Barcode verschlüsselt und über die App der Bayerischen Oberlandbahn GmbH auf dem Display des mobilen Endgerätes enthalten. Die Fahrkarte muss zu Kontrollzwecken im Display des Endgerätes angezeigt werden können. Insoweit ist der Kunde für die Betriebsbereitschaft des Endgerätes sowie für die Anzeige des vollständigen Inhaltes der Fahrkarte zu Prüfzwecken des Kontrollpersonals verantwortlich. Dies beinhaltet auch die notwendige Vorsorge gegen Missbrauch. Kann der Nachweis der Fahrkarte bei einer Kontrolle wegen Versagens des Endgerätes nicht erbracht werden (zum Beispiel infolge technischer Störungen, leerer Akku) wird dies als Fahrt ohne gültige Fahrkarte geahndet. Für die Fälle der Nichtverfügbarkeit oder der fehlerhaften beziehungsweise unvollständigen Übertragung der Fahrkarte ist der Kunde vor Fahrtantritt verpflichtet, anderweitig eine gültige Fahrkarte zu erwerben.
(5) Die Bedienung des Endgerätes nimmt der Kunde vor. Das Prüfpersonal kann jedoch die Aushändigung des Endgerätes zu Prüfzwecken in Anwesenheit des Kunden verlangen. Bei der Kontrolle kann die ID-Karten-Nummer und der Barcode in ein Kontrollgerät eingelesen werden, welches den Barcode entschlüsselt. Die Fahrtberechtigung gilt entsprechend den AGB, Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen nach Fahrkartenart für die Fahrt sowie nur für die dort bezeichnete Person und deren Begleiter.
(6) Die Anzahl der zulässigen Begleiter richtet sich nach der Art des Tickets. Das Handy-Ticket ist als persönliche Fahrkarte nicht übertragbar und gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass (ID-Karte) des Inhabers des Endgerätes. Reisender und ID-Karten-Inhaber müssen identisch sein. Fahrkarten für mehrere Personen (Mehrpersonenfahrkarten) können über die App erworben werden, soweit der Inhaber des Endgerätes als Fahrkartenerwerber die Fahrkarte für sich selbst und andere erwirbt. Der Inhaber des Endgerätes muss sich als Fahrkartenerwerber mit einer ID-Karte ausweisen können.
(7) Im Falle des Missbrauchs (z.B. unerlaubte Mehrfachnutzung eines Handy-Tickets) liegt eine Reise ohne gültige Fahrkarte vor. In diesem Fall wird dem Reisenden der erhöhte Fahrpreis nach § 9 EVO bzw. § 12 EVO berechnet und er wird für das Handyticket-Verfahren gesperrt werden. Darüber hinaus wird Missbrauch zur Strafanzeige gebracht.
§ 6 Geltende Bestimmungen
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Tarifbestimmungen, die Beförderungsbedingungen sowie die Datenschutzvereinbarung der Bayerischen Oberlandbahn GmbH in der jeweils gültigen Fassung.
§ 7 Zahlungsweisen und Abrechnung
(1) Die Zahlung von Entgelten kann, sofern die Bezahlmöglichkeit in der Menüauswahl angezeigt wird und die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind, durch Abrechnung über Kreditkarte oder Zahlung über PayPal erfolgen. Andere Bezahlverfahren sind ausgeschlossen. Sofern der Kunde im Rahmen des Registrierungsverfahrens eine Zahlung vornimmt, ist für den Fall einer durchgeführten Bonitätsprüfung zusätzlich erforderlich, dass das Ergebnis der Bonitätsprüfung positiv ist. Die Bayerische Oberlandbahn GmbH behält sich bei jeder Buchung vor, bestimmte Zahlarten nicht anzubieten und auf andere Zahlarten zu verweisen.
(2) Für die Zahlung per PayPal und per Kreditkarte ist eine Registrierung nach § 3 sowie die Angabe von persönlichen Daten und Angaben zum Bezahlmedium erforderlich. Die Kontodaten können jederzeit vom Kunden eingesehen und geändert werden.
(3) Sofern die Bezahlung eines Handy-Tickets über den Anbieter von PayPal erfolgt, wird der Kunde bei der Auswahl dieser Bezahloption an den Anbieter von PayPal weitergeleitet und registriert sich mit seinen Anmeldedaten. Anschließend bestätigt der Kunde bei PayPal seine Zahlung. Die Buchung wird Ihnen von der Bayerischen Oberlandbahn GmbH bestätigt. In diesem Fall werden die jeweiligen Beträge über das PayPal-Konto des Kunden abgebucht.
(4) Die Rechnung wird registrierten Kunden der App der Bayerischen Oberlandbahn GmbH elektronisch auf der Internetseite https://tickets.meridian-bob-brb.de nur vom Kunden einsehbar und abrufbar zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat die Rechnung mit der Umsatzübersicht sorgfältig zu prüfen und eventuelle Einwände innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt beziehungsweise nach elektronischer Bereitstellung unter kontakt@meridian-bob-brb.de vorzubringen. Anderenfalls gilt die Rechnung als genehmigt und angenommen. Der Kunde wird in den Rechnungen auf diese Rechtsfolge hingewiesen.
(5) Treten beim Ticketkauf über die App der Bayerischen Oberlandbahn GmbH Fehler bei der Abbuchung auf, weil z.B. ein falscher Betrag abgebucht wurde oder ein Betrag abgebucht wurde für den der Kunde kein oder kein adäquates Ticket erhalten hat, so hat er dies gegenüber der Bayerischen Oberlandbahn GmbH geltend zu machen. Soweit der Anspruch berechtigt ist, wird dem Kunden der unberechtigt eingezogene Betrag erstattet.
§ 8 Zahlung per Kreditkarte
(1) Die Abrechnung der in Anspruch genommenen Handy-Tickets über das Kreditkarten-Verfahren ist nur mit Visa oder MasterCard möglich. Andere Kreditkarten werden derzeit nicht akzeptiert. Nach Abschluss des Bestellvorgangs werden die Zahlungsdaten des Kunden erfasst, nämlich
• Namen und Vornamen des Kreditkarteninhabers
• Kreditkartentyp (Visa, MasterCard)
• Nummer der Kreditkarte
• Ablaufdatum der Kreditkarte
• CVC-Code der Kreditkarte,
und an den Server des Finanzunternehmens zur Abrechnung übertragen.
(2) Eine dauerhafte Speicherung der Zahlungsdaten im System der App der Bayerischen Oberlandbahn GmbH erfolgt nicht. Im Rahmen der erstmaligen Angabe der Kreditkartendaten werden diese geprüft. Dabei werden die vom Kunden angegebenen Daten an das kartenausgebende Institut übermittelt und autorisiert. Die Autorisierung verfällt automatisch in der Regel innerhalb von zwei Wochen. Das System des Finanzunternehmens überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und ggf. vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis. Sofern der Kunde für diese Weitergabe der Daten nicht seine Einwilligung erklärt, steht ihm die Zahlung über das Kreditkartenverfahren nicht zur Verfügung. Im Falle, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass das Einverständnis des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung. Der Zeitpunkt der Abbuchung von dem Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem kreditkartenausgebenden Institut festgelegt.
(3) Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, so ist der Kunde verpflichtet, zusätzlich zu dem Kaufpreis des gekauften Tickets, das jeweils gültige Bearbeitungsentgelt sowie die angefallenen Fremdgebühren des Kreditkarten-Acquirers zu tragen. Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, dass die Kosten für die Rückbuchung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger seien als das Bearbeitungsentgelt. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(4) Der Kunde hat den Verlust, Diebstahl oder anderen Missbrauch bezüglich seiner Kreditkarte der Bayerischen Oberlandbahn GmbH und dem Finanzunternehmen unverzüglich elektronisch oder telefonisch mitzuteilen und das Zahlverfahren zu ändern. Die eingereichten Forderungen, welche aus den Handy-Ticketbestellungen resultieren, erscheinen dem Kunden in der Kreditkartenabrechnung seines Kreditkartenherausgebers als Gesamtbetrag in Euro. Detaillierte Informationen über die Zusammensetzung des Gesamtbetrages kann der registrierte Kunde über das Internetportal einsehen und abrufen. Ein Anspruch des Kunden zur Teilnahme am Kreditkartenverfahren besteht nicht.
§ 9 Erstattung
Eine Stornierung der Bestellung, eine Erstattung sowie der Umtausch eines Handy-Tickets ist nicht möglich.
§ 10 Datenschutz und Datensicherheit
Zum Datenschutz wird auf die gesonderten Datenschutzhinweise verwiesen.
§ 11 Rechte und Pflichten des Kunden
(1) Durch die Onlinebestellung erklärt der Kunde, dass er volljährig ist und die Voraussetzungen des § 3 erfüllt sind. Zudem sichert der Kunde zu, dass alle Informationen, die von ihm im Zusammenhang mit der Bestellung angegeben werden, richtig und vollständig sind. Für vorsätzliche oder fahrlässige falsche Angaben im vorgenannten Sinne haftet der Kunde gegenüber der Bayerischen Oberlandbahn GmbH und den jeweiligen Anbietern für den entstandenen Schaden. Kunden, die vorsätzlich falsche Angaben machen oder Missbrauch nach den Bestimmungen dieser AGB betreiben, werden von diesem Bestellsystem dauerhaft ausgeschlossen.
(2) Der Kunde ist für die Dauer der Vertragslaufzeit des Nutzungsvertrages zur App der Bayerischen Oberlandbahn GmbH berechtigt, die internetbasierten Verkaufsdienste in dem vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.
(3) Jeder registrierte Kunde erhält einen mit Passwort geschützten Internet-Zugang zu seinem Kundenkonto unter https://tickets.meridian-bob-brb.de. Dort kann er seine aktuell gespeicherten persönlichen Daten sowie die Zahlungsdaten einsehen und ändern. Die Zugangsdaten für den Internet- Zugang sind identisch mit seinen Registrierungs- und Anmeldedaten für die Nutzung des Webshops (bisher App).
(4) Die angegebene E-Mail-Adresse des Kunden sowie das vom Kunden gewählte Kennwort dienen der Legitimation beim Onlinezugriff auf die App. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten (E-Mail-Adresse und Passwort) gegen die unbefugte Verwendung durch Dritte zu schützen und sein Passwort geheim zu halten. Der Kunde hat den Anbieter umgehend zu benachrichtigen, falls er den begründeten Verdacht hat, dass ein Missbrauch seiner Zugangsdaten vorliegt. Jeder Kunde trägt die vollständige Verantwortung für seine Aktivitäten bei der Nutzung.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, seine bei der Registrierung für die App der Bayerischen Oberlandbahn GmbH angegebenen persönlichen und vertragsrelevanten Daten (z.B. Name, Adresse, Zahlverfahren und E-Mail-Adresse) bei Veränderungen unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich zu aktualisieren. Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, so ist die Bayerische Oberlandbahn GmbH berechtigt, dem Kunden die dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.
(6) Der Kunde ist ebenso verpflichtet, der Bayerischen Oberlandbahn GmbH Verlust, Diebstahl oder Veräußerung des für das Handy-Ticket benutzten Endgerätes unverzüglich mitzuteilen und sein Handy-Ticket unter kontakt@meridian-bob-brb.de oder durch Anruf beim Servicetelefon der Bayerischen Oberlandbahn GmbH vorübergehend zu deaktivieren. Bis zum Eingang der Meldung haftet der Kunde für die bis dahin entstandenen Forderungen. Jeder erfolgte Kauf beziehungsweise jede Inanspruchnahme von Leistungen, die auf den vom Kunden registrierten Account erfolgte, gilt bis zum Zeitpunkt der Sperrung als vom Kunden veranlasst. Mehraufwendungen, die der Bayerischen Oberlandbahn GmbH dadurch entstehen, dass der Kunde seinen Meldepflichten nicht nachkommt, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
§ 12 Löschung der Kundendaten bei Nichtnutzung
Die Bayerische Oberlandbahn GmbH ist berechtigt, den Account des Kunden und alle dazugehörigen Daten nach einem Zeitraum von 12 Monaten der Inaktivität (kein Login über Webbrowser oder Nutzung der Dienste) ohne Rückfrage zu löschen.
§ 13 Ende der Nutzungsmöglichkeit / Kündigung
(1) Der Kunde ist berechtigt, das Nutzungsverhältnis für den Dienst „Handy-Ticket“ jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Die Kündigung erfolgt durch elektronische Abmeldung von den Diensten oder in Textform an kontakt@meridian-bob-brb.de. Eine Deinstallation der App ist keine Kündigung. Bis zur endgültigen Abwicklung der Beziehung nach einer Kündigung gelten diese AGB weiter. Offene Forderungen gegenüber dem Kunden bleiben von der Kündigung unbenommen.
(2) Die Bayerische Oberlandbahn GmbH kann den Vertrag jederzeit schriftlich an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Adresse unter Einhaltung einer 14-tägigen Frist kündigen. Die Bayerische Oberlandbahn GmbH behält sich vor, den Zugang zur Nutzung des Softwareprogramms jederzeit zu sperren oder zu löschen und den Kunden von der weiteren Nutzung auszuschließen, wenn durch ein Verschulden des Kunden ein Missbrauch der Zugangsdaten, z.B. durch Weiterleitung an Dritte, erfolgt. Dies gilt auch, wenn im Zusammenhang mit der Nutzung des Softwareprogramms gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, diese AGB oder andere anwendbare Vertragsbedingungen verletzt oder ein anderer wichtiger Grund gegeben ist.
(3) Bei Beendigung des Nutzungsvertrages werden mit Ausnahme der Rechnungen alle Stamm- und Nutzungsdaten nach Eingang der Kündigung beziehungsweise nach Erfüllung und Abwicklung aller noch bestehenden Rechtsverhältnisse innerhalb eines Monats gelöscht.
§ 14 Haftung der am Verkauf von Online-Produkten beteiligten Bayerischen Oberlandbahn GmbH und deren Dienstleister
(1) Die Bayerische Oberlandbahn GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Bayerische Oberlandbahn GmbH auch für schuldhaftes Verhalten ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung ist jedoch der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf Pflichtverletzungen der Bayerischen Oberlandbahn GmbH oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie im Falle zwingender gesetzlicher Regelungen. Zur Nutzung der Leistungen des Softwareprogramms ist es erforderlich, technische Systeme und Dienstleistungen Dritter einzusetzen. Die Bayerische Oberlandbahn GmbH, die Anbieter und ihre Dienstleister übernehmen für Endgeräte, Softwareprogramme, Übertragungswege, Telekommunikations- und andere Dienstleistungen Dritter weder eine Gewährleistung noch eine Haftung. Die Bayerische Oberlandbahn GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden an Hard- oder Software des Kunden, die durch das Nutzen des Softwareprogramms der Bayerischen Oberlandbahn GmbH ausgelöst werden könnten, sofern die Schäden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln ihrer Mitarbeiter/innen oder von Mitarbeitern der als Dienstleister von der Bayerischen Oberlandbahn GmbH beauftragten Unternehmen verursacht wurden. Die Bayerische Oberlandbahn GmbH haftet nicht für Schäden, die durch den Datentransfer entstehen können.
(2) Die Bayerische Oberlandbahn GmbH verweist auf der Internetseite mittels Links auf andere Webseiten sowie Dokumente wie z.B. Beförderungsbedingungen, Tarifbestimmungen, Fahrpläne und Preislisten der Anbieter, auf deren Inhalt und Gestaltung die Bayerische Oberlandbahn GmbH keinen Einfluss hat. Die Bayerische Oberlandbahn GmbH übernimmt für Form und Inhalt dieser Webseiten bzw. Dokumente keine Haftung und Verantwortung. Die Bayerische Oberlandbahn GmbH macht sich ihre Inhalte auch nicht zu Eigen. Wenn die Bayerische Oberlandbahn GmbH feststellt, dass die Inhalte der Websites bzw. Dokumente gegen rechtliche Vorschriften verstößt, wird sie den oder die Links unverzüglich löschen.
(3) Die Inhalte des Softwareprogramms werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Die Bayerische Oberlandbahn GmbH übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Inhalte.
(4) Die Bayerische Oberlandbahn GmbH wird sich bemühen, die Leistungen möglichst unterbrechungsfrei zum Abruf anzubieten. Eine jederzeitige Verfügbarkeit aller Fahrplan-, und Buchungsleistungen über die App der Bayerischen Oberlandbahn GmbH kann aufgrund der notwendigen technischen Voraussetzungen für Internetdienste und Telekommunikation nicht gewährleistet werden. Ansprüche des Kunden wegen nicht oder nicht rechtzeitig erfolgten Buchungen und Fahrplanauskünften aufgrund mangelnder technischer Verfügbarkeit sind ausgeschlossen. Die Bayerische Oberlandbahn GmbH behält sich vor, die Inhalte dieser App jederzeit zu verändern oder das Angebot einzustellen.
§ 15 Änderungen
Die Bayerische Oberlandbahn GmbH behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen oder Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), der Datenschutzvereinbarung oder sonstiger Dokumente, Bedingungen und Abläufe hinsichtlich der App und der Bereitstellung des Angebots über Fahrplaninformationen sowie zum Erwerb von „Handy-Tickets” vorzunehmen. Registrierte Kunden werden erneut im Kaufprozess aufgefordert, diesen AGB und Datenschutzbestimmungen zuzustimmen.
§ 16 Sonstiges
(1) Sollten einzelne Klauseln unwirksam oder undurchführbar sein oder unwirksam oder undurchführbar werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der anderen Klauseln dieser AGB. Die unwirksame Klausel gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
(2) Anfragen können jederzeit über das Kontaktformular an die Bayerische Oberlandbahn GmbH gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung nur innerhalb der Geschäftszeiten erfolgen kann.
(3) Im Verhältnis zwischen Kunde und Bayerische Oberlandbahn GmbH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Der Gerichtsstand ist München.
(4) Bei Problemen wird der Kunde gebeten, sich an den Kundenservice der Bayerischen Oberlandbahn GmbH unter der Telefonnummer 08024 997171* zu wenden.
(5) Die gesetzlichen Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr sind von diesen Nutzungsbestimmungen unberührt.
Fassung vom 27.08.2018 *Ortstarif, Weiterleitung an unseren zentralen Kundenservice in Neubrandenburg